Wir verkaufen und liefern unter folgenden Bedingungen, falls mit unseren Kunden nicht schriftlich und rechtsverbindlich etwas anderes vereinbart worden ist.

1. Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung

Falls zwischen Bestellung und Ausführung des Auftrags Lohn-, Materialpreis- und Steuererhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, unsere Preise anzupassen.

2. Lieferzeiten werden unverbindlich genannt

Ansprüche wegen der Überschreitung der angegebenen Lieferzeit können nicht geltend gemacht werden.

3. Versand

Übersteigt der Auftragswert einer Bestellung den Betrag von EUR 500,00 netto, liefern wir frachtfrei. Bis zu diesem Warenwert berechnen wir Verpackungs- und Versandkosten nach Aufwand.

4. Gewichte

Maße, Abbildungen, Gewichtsangaben, Maßzahlen und Abbildungen sind sorgfältig ermittelt und zusammengestellt, bleiben jedoch unverbindlich. Konstruktive Änderungen behalten wir uns vor.

5. Beanstandungen

Innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Empfang der Ware müssen uns Beanstandungen schriftlich mitgeteilt werden. Nach dieser Frist ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Etwaige Mängel können nur vor der Verwendung, Einbau oder Veräußerung der Ware gerügt werden.

6. Gewährleistung

Der Gewährleistungsanspruch wird wie folgt beschränkt: Für fehlerhaftes Material liefern wir kostenlosen Ersatz. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises, Wandlung des Kaufvertrages, Nachlieferung einer mangelfreien Gattungssache, auf Schadenersatz oder auf Ersatz von Montagekosten sind ausgeschlossen. Werden Produkte nach Zeichnungen oder Muster des Bestellers hergestellt, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Bestimmt der Besteller Herstellungsweise oder Material, so haftet er für die Brauchbarkeit der Ware.

7. Rücksendungen

Vertragsgemäß gelieferte Ware können wir nicht umtauschen oder zurücknehmen. Sollten wir uns ausnahmsweise bereit erklären, die Ware umzutauschen oder zurückzunehmen, so gilt folgendes: Vor Rücksendung der Ware muss der Umtausch oder die Rücknahme schriftlich mit uns vereinbart werden. Die Ware muss dann fracht- und spesenfrei an uns oder eines unserer Auslieferungslager auf Gefahr des Bestellers zurückgesandt werden. Die Ware muss bei uns in einwandfreiem Zustand eintreffen; es darf sich nicht um gebrauchtes, bereits montiertes, zerbrochenes, defektes oder konstruktiv verarbeitetes Material handeln. Es gilt weiter als vereinbart, dass wir dem Besteller als Kostenersatz 10 % des Warenwertes der umgetauschten oder zurückgenommenen Ware in Rechnung stellen, sofern nicht ein anderer Betrag gesondert schriftlich vereinbart worden ist.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt solange unser Eigentum, bis der Besteller unsere sämtlichen rechtsverbindlichen Forderungen an uns erfüllt hat. Der Besteller darf im üblichen Geschäftsgang die Ware weiter veräußern, wenn und solange unsere Forderungen gestundet sind und er unseren allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend zahlt. Er kann nicht anderweitig über die Ware verfügen. Der Besteller verpflichtet sich, Zugriffe Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Soweit der Besteller die Ware weiterverkauft oder für seine Kunden verarbeitet, geht seine Forderung gegen den Abnehmer zur Sicherung unserer Außenstände auf uns über, bis er alle unsere Forderungen an uns beglichen hat. Der Besteller darf die Forderung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges für uns im eigenen Namen einziehen, wenn und solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Etwaige Kosten für unsere Intervention trägt der Besteller. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Werkzeuge und Formen

Der Besteller erwirbt auch dann kein Anrecht auf Werkzeuge und Formen, wenn er uns deren Kosten voll oder teilweise vergütet. Wir können stets Werkzeuge und Formen anderweitig verwenden und über sie frei verfügen. Sie bleiben in jedem Fall unser Eigentum.

10. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, liefern wir per Nachnahme. Sind andere Zahlungsvereinbarungen getroffen, sind wir berechtigt, für verspätet eingehende Zahlungen Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Auch wenn wir nach Annahme eines
Auftrages an der Zahlungsfähigkeit eines Bestellers begründet zweifeln, können wir Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann in diesem Fall keinen Schadensersatz verlangen.

11. Gerichtsstand

Dortmund ist alleiniger Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlung.

12. Anderweitige Bedingungen

Diese Bedingungen schließen andere Bedingungen des Bestellers aus und sind für unsere Geschäfte allein maßgebend. Dies gilt selbst dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen unsere Bedingungen nicht anerkennt und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich und rechtsverbindlich bestätigen.

13. Prüfzeichen

Unsere Produkte werden laufend Prüfungen unterzogen, fordern Sie bitte deshalb unsere aktuelle Prüfzeichenliste an.